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Umzug

Halteverbotszone für den Umzug beantragen

4 Min. Lesezeit Aktualisiert am 21. Juni 2026

Nichts hält einen Umzug so auf wie ein zugeparkter Bordstein. Wer in einer dicht bebauten Düsseldorfer Straße wohnt, kennt das Problem: Der Umzugswagen muss 50 Meter weiter halten, jeder Karton wird zum Marsch. Die Lösung ist ein mobiles Halteverbot – und das ist einfacher zu bekommen, als viele denken.

Wer ist zuständig und wie lange dauert es?

In Düsseldorf wird die Halteverbotszone beim Straßenverkehrsamt bzw. Ordnungsamt beantragt. Den Antrag können Sie selbst stellen – oder Sie überlassen das einem Dienstleister, der die Schilder gleich mitliefert und aufstellt. Wichtig ist die Vorlaufzeit: Planen Sie mindestens zwei Wochen ein, damit die Genehmigung rechtzeitig vorliegt und die Schilder ordnungsgemäß aufgestellt werden können.

Die Schilder müssen in der Regel 48 bis 72 Stunden vor dem Umzugstag stehen, damit das Verbot rechtlich wirksam ist und auch Falschparker abgeschleppt werden dürfen.

Was kostet ein Halteverbot?

Die Kosten setzen sich aus der amtlichen Gebühr und – falls Sie einen Dienstleister beauftragen – der Miete und Aufstellung der Schilder zusammen. Die genaue Höhe variiert je nach Kommune und Zonenlänge. Gemessen an der Zeit, die Sie am Umzugstag sparen, ist es fast immer eine lohnende Investition.

Wir kümmern uns mit

Auf Wunsch übernehmen wir die Organisation des Halteverbots für Ihren Umzug gleich mit – sowohl an der alten als auch an der neuen Adresse. So müssen Sie sich um die Bürokratie nicht kümmern und haben am Umzugstag freie Bahn vor der Tür.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Wenn die Schilder rechtzeitig (in der Regel mindestens 48–72 Stunden vorher) aufgestellt wurden, ja. Genau deshalb ist die Vorlaufzeit so wichtig.
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